Baubegleitende Qualitätssicherung in Hannover
Bei der objektiven und sachkundigen baubegleitenden Qualitätssicherung ist der Bausachverständige als Baubegleiter vor Ort, um resultierende Bauschäden und später schwerlich zu beseitigende Mängel bereits in der Entstehung zu verhindern, oder zu korrigieren.
Steigende technische Anforderungen stellen alle Beteiligten im Bausektor vor immer schwierigere Aufgaben. So gibt es bereits beim Bau eines Einfamilienhauses hohe Anforderungen zu beachten. Insbesondere für die thermische Hülle, die Luftdichtigkeit und die technische Einrichtung. All diese Verpflichtungen aus Terminen und der Drang kostengünstig zu sein, gehen oft zu Lasten der Qualität der Planungs-, Überwachungs- und Bauleistungen.
Deshalb ist die Beauftragung eines Bausachverständigen als Baubegleiter, der eine baubegleitende Qualitätssicherung / Baubegleitung durchführt, immer zu empfehlen.
"Die Folgen vermeidbarer Baumängel / Schäden verursachen allein in Deutschland geschätzte Kosten von bis zu 10 Milliarden Euro pro Jahr."
Dipl.-Ing. Stefan Weyhe (Dissertation 2005).
Kernstück der planungs- und baubegleitenden Qualitätssicherung ist die Überprüfung der genehmigten Planungen und die Überprüfung des baulichen Zustandes während der Bauzeit. Diese Prüfungen werden vor und während des Baus vom Baubegleiter durchgeführt. Also deutlich früher als in der klassischen Bauabnahme von Bauleistungen, bei der die Ausführungsqualität erst bei bereits fertiggestellten Bauleistungen bewertet wird und viele Mängel auch nicht mehr sichtbar sind, da diese zwischenzeitlich überbaut worden sind.
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!
Wann ist eine baubegleitende Qualitätssicherung vom Baubegleiter sinnvoll?
Zur frühzeitigen Feststellung bzw. Vermeidung von baulichen Mängeln und den sich daraus ergebenden Mehrkosten bzw. Bauschadenskosten ist eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Baubegleiter schon von Anfang an sinnvoll.
Die Begleitung des Bauvorhabens sollte bereits im Rahmen der Bedarfsplanung, einer Vorplanung oder der Planung beginnen, um Mängel schon in diesem frühen Stadium der planerischen und baulichen Aktivitäten festzustellen und zu verhindern.
Für folgende wesentliche Prüfbereiche bei Hauptbauteilen von Wohngebäuden ist unsere baubegleitende Qualitätssicherung zu empfehlen:
Für folgende wesentliche Prüfbereiche bei Hauptbauteilen von Wohngebäuden ist unsere baubegleitende Qualitätssicherung zu empfehlen:
- Baugrubensicherung
- Wasserhaltung
- Stahlbetonplatte
- Perimeterdämmung
- Bauwerksabdichtung
- Stahlbeton – Mauerwerk
- Bauwerksabdichtung
- Perimeterdämmung
- Anschluss Sohle – Kelleraußenwand
- Anschluss Kellerlichtschacht
- Durchdringungen
- Mauerwerk
- Einschaliges Mauerwerk mit Putzschicht
- Einschaliges Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem
- Einschaliges Mauerwerk mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung
- Zweischaliges Mauerwerk mit Kerndämmung
- Anschluss Gebäudesockel
- Mauerwerk - Trockenbau
- Innenputz
- Stahlbeton
- Wärme- & Trittschalldämmung
- Estrich
- Innenabdichtung von Nassräumen
- Harte Bodenbeläge
- Weiche Bodenbeläge
- Holz & Kunststoff
- Verglasung & Randverbund
- Abdichtungen der Anschlussfuge
- Anschluss an die Außenwand
- Anschluss Kellerlichtschacht
- Anschluss Dachflächenfenster an Dachkonstruktionen
- Konstruktion
- Dachhaut
- Wind- & Luftdichtheit
- Wärmedämmung
- Anschlüsse an aufgehende Bauteile
- Aussteifung
- Flachdachabdichtung
- Konstruktion
- Abdichtung und Entwässerung
- Anschluss bodentiefes Fenster an Balkon
- Heizungsanlagen
- Fußbodenheizung
- Lüftungsanlagen
- Sanitäranlagen
- Elektroanlagen
- Erneuerbare Energien
- Trennfuge
Die Tätigkeit des Baubegleiters setzt umfassenden Sachverstand, Koordinations- und Kommunikationsfähigkeit, sowie Erfahrungen und eine hohe Flexibilität voraus, damit die baubegleitende Qualitätssicherung entsprechend den Anforderungen und Notwendigkeiten des jeweiligen Bauvorhabens vereinbart und durchgeführt werden können.
Wir von HBZ Immobilien garantieren Ihnen eine hohe Kontrolldichte, um möglichst alle kritischen Punkte bei der Gebäudeerrichtung überwachend prüfen zu können.
Melden Sie sich noch heute und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin, um weitere Informationen zu erhalten
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!
Häufig gestellte Fragen an einen Baubegleiter bzw. zu einer baubegleitenden Qualitätssicherung:
Was kostet ein Baubegleiter? Was kostet die baubegleitende Qualitätssicherung?
Ab ca. 1.700 € für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Ist eine baubegleitende Qualitätssicherung KfW gefördert?
Grundsätzlich nicht, es sei denn es wird ein KfW-Effizienzhaus gebaut. Dann ist diese von der KfW sogar verpflichtend vorgeschrieben.
Wie finde ich den passenden Baubegleiter?
Fragen Sie bei uns nach, wir helfen Ihnen gern weiter.
Sind Sie ein unabhängiger Baubegleiter?
Ich bin an Niemanden gebunden, ich bewerte Mängel grundsätzlich neutral. Zu beachten sind dabei die derzeit bestehenden Gesetze, die gütigen Richtlinien und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Ist eine baubegleitende Qualitätssicherung bei Fertighäusern nötig?
Ja. Genau wie bei Massivhäusern findet üblicherweise ein Ausbau der Fertighäuser statt. Dieser Ausbau muss genauso wie beim Massivhaus überwacht werden.
Ist eine baubegleitende Qualitätssicherung nur beim Neubau sinnvoll?
Nein. Auch beim Umbau oder bei der Sanierung von Immobilien können Mängel in erheblichem Maße auftreten.
Gilt die baubegleitende Qualitätssicherung nur für Wohngebäude?
Nein. Die Baubegleitung gilt auch für Nichtwohngebäude (z.B. Gewerbeimmobilien). Besonders bei Gewerbeimmobilien gibt es viele Sonderkonstruktionen, die ein besonderes Augenmerk verlangen.
Ob Sie neu bauen oder eine Immobilie sanieren und dabei Fördermittel der KfW nutzen: Die KfW stellt besondere Anforderungen an den geförderten Neubau oder die Sanierung einer bestehenden Immobilie!
Sie sind dazu verpflichtet, eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. An den Sachverständigen werden besondere Anforderungen gestellt:
der Sachverständige muss hierfür:
- besonders geschult sein,
- wirtschaftlich unabhängig,
- und in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein.
Wir begleiten Sie beim Neubau Ihrer Immobilie sowohl für die Wärmeschutzberechnung (Effizienzhausberechnung) als auch für die unabhängige Qulitätskontrolle bei
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Wir begleiten Sie bei der Sanierung Ihrer bestehenden Immobilie sowohl für die Wärmeschutzberechnung als auch für die Qualitätskontrolle bei
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 55
Wer neu baut oder seine Immobilie saniert, investiert viel Geld. Klar, dass man dafür von Architekten, Bauträgern oder Handwerkern Qualität erwartet – und das nicht nur auf dem Papier. Aber Qualität wird leider sehr oft nicht geliefert. Für den Laien ist es schwierig, eine mangelhafte Bauleistung rechtzeitig zu erkennen. Schlechte Planung, falsche
Produkte, halbherzige Montage – die Folgen schlampiger Arbeit sind oft erst viel später spürbar. Die KfW verlangt zudem noch eine Kontrolle des energetischen Niveaus einer Immobilie und die dazugehörige Dokumentation.
Neu:
Die baubegleitende Qualitätskontrolle für KfW-Effizienzhäuser wird ab 01.04.2016 für den Neubau und die Altbausanierung durch die KfW gefördert. Mit dem Förderprogramm gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen sachverständigen Energieberater, der im Rahmen eines Neubau- oder Sanierungsvorhabens die Planung der energetischen Maßnahmen durchführt, deren Umsetzung begleitet und den Bauherrn durch zusätzliche fachliche Kompetenz unterstützt.
Was wird gefördert?
Die KfW bezuschusst die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen für Neubau- oder Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus oder für die Durchführung von Einzelmaßnahmen (einschließlich der Heizungs- und Lüftungspakete) in der Sanierung an Wohngebäuden.
In welchem Umfang werden Zuschüsse gewährt?
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Vorhaben gewährt. Als Vorhaben gilt der Neubau oder die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude.