Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist wesentlich aufwendiger in seiner Erstellung als ein verbrauchsorientierter. Dadurch aber auch deutlich detaillierter und aussagekräftiger. Nach Angaben aus Plänen, Grundrisszeichnungen und Art der Heizung wird ein theoretischer Energieverbrauch des Gebäudes (Endenergie- und Primärenergieverbrauch) über die wärmeübertragende Gebäudehülle errechnet.

Modernisierungsempfehlungen geben einen Hinweis auf zu erwartende Energieeinsparmöglichkeiten. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist unabhängig von unterschiedlichem Nutzerverhalten, da er Gebäude miteinander vergleicht (das sogenannte Referenzgebäude), nicht ihre Bewohner.

Im Rahmen einer Energieberatung wird ein bedarfsorientierter Energieausweis grundsätzlich mit ausgestellt. Außerdem werden Sie bei der Energieberatung durch die staatliche BAFA-Förderung unterstützt.

Sollten keine Planunterlagen (Grundrisszeichnungen und Schnitte) vorliegen, kann das hierfür erforderliche Aufmaß durch uns erfolgen. Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren und werden nach den gesetzlichen Anforderungen der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung EnEV ausgestellt.

Energieausweis

Ein Energieausweis macht den Energiebedarf transparent und gibt Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes. Er stellt für potenzielle Käufer oder Mieter eine Vergleichsmöglichkeit zu verschiedenen Objekten dar und bildet eine Grundlage für mögliche Sanierungsmaßnahmen.

Anhand der ermittelten Energiekennwerte werden Gebäude in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Im Bedarfsfall enthält das Ausweisdokument kurz gefasste Modernisierungsempfehlungen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Pläne, Schnitte, Seitenansichten und Grundrisszeichnungen (soweit vorhanden)
  • ältere Wärmebedarfsberechnung (wenn vorhanden)
  • Informationen oder Rechnungen über bereits durchgeführte energetische Maßnahmen (wenn vorhanden)
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baujahr des Heizkessels
  • letztes Protokoll vom Schornsteinfeger
  • Verbrauchsabrechnung der letzten 36 Monate (optional, Verbrauchswerte können auf Wunsch mit angegeben werden)

Für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.