Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).

Um diesen Preis festzulegen sind verschiedene Faktoren relevant:

  • der Zeitpunkt, an dem die Ermittlung stattfindet (Wertermittlungsstichtag)
  • die Beschaffenheit und Eigenschaften des Grundstücks (Beispiel: der Grad der Erschließung)
  • rechtliche Gegebenheiten wie etwa das Wohnrecht oder das Wegerecht

Wann wird ein Verkehrswertgutachten benötigt?

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

Was bringt ein Verkehrswertgutachten?

Insbesondere beim Verkauf eines Immobilienobjekts schützt ein Verkehrswertgutachten Verkäufer und Käufer gleichermaßen vor unrealistischen Preisvorstellungen. Zugleich liefert es die komplette Dokumentation aller zur Immobilie notwendigen Unterlagen.
In einem Textteil fasst das Verkehrswertgutachten alle notwendigen Informationen zum aktuellen baulichen Zustand einer Immobilie zusammen.
Banken fordern im Zusammenhang mit Finanzierungen und Beleihungen in der Regel ein Verkehrswertgutachten nach speziellen Kriterien. Manche Banken benennen auch ihrerseits Gutachter oder verlangen die Beibringung standardisierter sogenannter Formulargutachten, die sie an alle Antragsteller gleichermaßen ausgeben.

Andere Antragsgründe sind häufig Verkaufsabsichten, Familienrechtsangelegenheiten, Erbauseinandersetzungen, Zwangsversteigerungen, städtebauliche Maßnahmen oder Enteignungsverfahren.

Verkehrswertgutachten von HBZ Jens Zarnack Sachverständiger
 

In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:

  • Gutachtenauftrag/Vollmacht
  • Ortsübersicht
  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
  • Lageplan
  • Optional Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan
  • Gebäudegrundrisse oder Skizzen
  • Gebäudeschnitte
  • Gebäudeansichten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung umbauter Raum bzw. Ermittlung der Bruttorauminhalte
  • Baubeschreibungen
  • Baugenehmigungs- und Fertigstellungsdaten
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. Dichtheitsprüfung
  • ggf. Energieausweis
  • usw.

Zusätzlich für Wohnungs- und Teileigentum wird benötigt:

  • Teilungserklärung
  • WEG-Verwalterangaben
  • Hausgeldhöhe
  • Höhe von Instandhaltungsrücklagen
  • Höhe von Sonderumlagen
  • ggf. Mieterliste bzw. Kopien der Mietverträge
 

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach der folgenden Honorartabelle: Honorar

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