Energieausweis online bestellen

Energieausweis (Energiepass) nach Energieeinsparverordnung EnEV 2013
Mit dem Energieausweis oder dem Energiepass werden Wohngebäude oder Nichtwohngebäude nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) energetisch bewertet. Die EnEV leitet sich von der EG-Richtlinie 2002/91/EG ab,

um die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen. Hier können Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis ganz einfach und schnell online bestellen, indem Sie das entsprechende Formular direkt auf dieser Seite ausfüllen und im Anschluß an uns versenden.

 
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Verbrauchsausweis Wohngebäude

ab 41,65 €
(35,00 € zzgl. MwSt.)

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Verbrauchsausweis Nicht-Wohngebäude

ab 53,55 €
(45,00 € zzgl. MwSt.)

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Bedarfsausweis­ Wohn- und Nicht-Wohngebäude

auf
Anfrage

 

3 Schritte zum Energieausweis
1. Angaben zum Gebäude in das Formular eintragen (Sie können im Formular vor und zurück springen ohne irgend welche Daten zu verlieren!)
2. Formular per Mausklick absenden (Nach erfolgter Bestellung bekommen Sie nach wenigen Minuten eine Bestätigung per E-Mail zugesendet)
3. Der Energieausweis kommt im Anschluß als Druck per Post oder als PDF per E-Mail zu Ihnen nach Hause

Sie leisten bei uns keine Vorkasse, die Rechnung kommt gemeinsam mit dem Energieausweis!

Wann Energieausweis

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis nach §19 EnEV

  • Wird erstellt auf Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserbereitung (Grundlage: die drei letzten zusammen hängenden Heizkostenabrechnungen)
  • Ist vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig

Laut Gesetzgeber gilt der Verbrauchsausweis für folgende Gebäude:

  • Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohneinheiten oder
  • Wohngebäude für das der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder modernisierte Wohngebäude nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11. August 1977.
  • Für Neubauten und alle hier nicht aufgeführten Gebäude ist der Energiebedarfsausweis erforderlich.

Der Bedarfsausweis nach §18 EnEV

  • Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes erstellt
  • Er enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität
  • Ist eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes
  • Der Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte Datenerfassung
 
Energieausweis fürs Haus: Pflicht seit 2013

Jeder, der sein Wohneigentum neu vermietet, verpachtet oder verkaufen möchte, braucht dafür seit 1. Juli 2008 den Energieausweis. Die Einführung erfolgte stufenweise – je nach Baualter und Art des Gebäudes. Für Wohngebäude, die vor 1965 erbaut wurden, muss bereits seit 01. Juli 2008 ein Energieausweis erstellt werden. Für Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden,ist dieser Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 notwendig. Bei bestehenden Mietverhältnissen gibt es jedoch keine Aufforderung für einen Energieausweis.
Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01. Juli 2009 Pflicht. 

  • Bei Neubauten wird der Energieausweis durch die bauvorlagenberechtigten Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht.
  • Wer bereits ein Gebäude besitzt, benötigt den Ausweis erst beim „Nutzerwechsel“, also z. B. bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf.
  • Energieausweise werden für das gesamte Wohngebäude und nicht für einzelne Wohnungen erstellt.


Seit 2013 gilt die Vorzeigepflicht

Seit Anfang des Jahres 2013 verpflichtet die europäische Gesetzgebung dazu, den Energieausweis nunmehr aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen. Die energetischen Angaben sind seit 1. Mai 2015 sogar bei Wohnungsanzeigen und Verkäufen verpflichtend! Den entsprechenden Energieausweis bekommen Sie bei uns.

Energieausweis

 

Energieausweis warum?

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Die EnEV 2007 regelt auch die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.
Bisher existierten zur energetischen Qualität von Wohngebäuden häufig keine objektiven Angaben, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird. Gerade in der privaten Nutzung besteht das größte Potenzial, Energiekosten zu senken.
Der Energieausweis zeigt objektiv auf einer Farbskala (von grün bis rot), wie es um den Energieverbrauch eines Gebäudes bestellt ist und schlägt Maßnahmen zur Reduzierung vor.
Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Entscheidungshilfe an die Hand.

Was steht im Energieausweis und wie sieht er aus:

Der Energieausweis beinhaltet Kennwerte über die Gesamt-Energieeffizienz des Objektes, Vergleichswerte zu anderen Gebäuden und Modernisierungs-empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Der Ausweis besteht aus mehreren Seiten. Auf der ersten Seite sind grundlegende Informationen zum Gebäude aufgeführt.Auf den Folgeseiten wird der errechnete Energieverbrauchs- bzw. Energiebedarfskennwert des betrachteten Gebäudes dargestellt:Der Wert wird in kWh pro Quadratmeter Nutzfläche für ein Jahr [kWh/(m²·a)] angegeben und als Pfeil auf einer Farbskala, dem so genannten Bandtachometer, zwischen 0 und 250 angezeigt. Zusätzlich wird die Energieeffizienzklasse von A+ bis H ausgewiesen. So ist die Bedeutung des Wertes auf Anhieb einschätzbar. Auf den folgenden Seiten werden allgemeine Erläuterungen zum Energieausweis aufgeführt und Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz gegeben.