Förderung einer Vor-Ort-Energieberatung durch die BAFA

 
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Vor-Ort-Beratung mit 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch
1.300,- Euro
für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Für größere Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten gibt es einen Zuschuss von bis zu
1.700,- Euro
vom BAFA.
Einen weiteren Zuschuss in Höhe von maximal
500,- Euro
gibt es für eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen.
 

Wer wird gefördert?

Das ist von Programm zu Programm unterschiedlich. So gibt es etwa Förderprogramme für Privatpersonen, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen.

  • Allgemeinbildende Schulen
  • Fachhochschulen und Universitäten
  • Kindergärten und Kindertagestätten
  • Vereinsgebäude von gemeinnützigen Trägern
  • Sportlerheime, Schützenvereine, Tennisheime, etc.
  • Turn- und Sporthallen, Sportstätten und Stadien
  • Krankenhäuser und sonstige Einrichtungen gemeinnütziger Träger
  • Pflegeheime
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften

 

Auch wenn die im Energiebratungsbericht genannten Möglichkeiten nicht durchgeführt werden, muss der Zuschuss des BAFA nicht zurück gezahlt werden.
Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns auch um den Zuschuss.

Wer wird nicht gefördert?

  • Eigenbauanlagen und Prototypen
  • Gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen

 

Förderanträge
Sie benötigen einen Förderantrag der KfW, sei es für einen Zuschuss oder für ein Darlehen? Wir kümmern uns um diesen und stellen mit Ihnen gemeinsam die benötigten Unterlagen zusammen!

Warum fördert der Staat erneuerbare Energien?

 Ein zentrales Ziel der Förderung ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt zu stärken und so zur Senkung deren Kosten und zur Verbesserung von deren Wirtschaftlichkeit beizutragen. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen.