Geförderte Energieberatung - BAFA Förderung

Bei der Vor-Ort-Beratung gehen wir ins Detail, wenn wir den energetischen Zustand Ihres Gebäudes bzw. der Wohnung ermitteln – von der Anlagentechnik bis zur Wärmedämmung, vom Keller bis zum Spitzboden nehmen wir das Gebäude gründlich unter die Lupe! Dabei interessieren uns sämtliche bautechnischen und bauphysikalischen Gegebenheiten sowie die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung. Für eine genaue Analyse des Ist-Zustands werden zuerst Haustyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten und Größe der Räume mit Heizungsmöglichkeit aufgenommen. Auch Hausgrundriss, Wohnraumvolumen und Energieverbrauchskennwerte beziehen wir in die Betrachtung mit ein. Für die genaue Wärmebedarfsermittlung wird die Gebäudehülle wärmeschutztechnisch eingeschätzt und das Herzstück des Gebäudes – die Heizungsanlage – mit allen Leistungsdaten erfasst. Ziel ist es, die energetischen Schwachstellen zu lokalisieren und konkrete Einsparpotenziale aufzuzeigen, um Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen.
energieberatungDie Analyse-Daten stellen wir in einem umfassenden Beratungsbericht zusammen und empfehlen Maßnahmen, mit denen sich im und am Gebäude die meiste Energie einsparen lässt und berechnen, ob sich diese Maßnahmen für Sie lohnen. Dazu beziehen wir auch den Einsatz erneuerbarer Energien mit ein, denn erst die Gegenüberstellung verschiedener Sanierungsvarianten und Investitionskosten verrät, welche Lösung die optimale ist. Der Vergleich von Energiebedarf und Emissionsraten im Ist-Zustand mit dem Optimalzustand nach einer Sanierung zeigt deutlich, welche finanziellen Effekte langfristig erzielt werden können. Daraus formulieren wir eine allgemein verständliche Zusammenfassung sowie eine Empfehlung für ökonomisch und ökologisch sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.

Welche Leistung bekommen Sie
Wir bieten Ihnen eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatung mit folgenden Punkten an:

  • Bestandsaufnahme vor Ort
  • Einstufung und Bewertung der Gebäudehülle einschl. der energetischen Schwachstellen
  • Zustand und Bewertung der Heizungsanlage/Warmwasserversorgung
  • Erarbeitung geeigneter Alternativen zur energetischen Verbesserung unter Einbeziehung erneuerbarer Energien, als Einzelmaßnahme und auch als Maßnahmenpakete aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht.
  • Konkrete Handlungsempfehlung
  • Bedarfsorientierter Energieausweis
  • Angaben des zu erwartenden Energieeinspar-Effektes (wirtschaftlich und ökologisch)
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien
  • Fördermittelauskunft
  • Nachrüstverpflichtungen gem. EnEV
  • Die o.g. Punkte werden in einem Beratungsbericht mit softwaregestützten Berechnungen übersichtlich und verständlich zusammengefasst und Ihnen in einem Abschlussgespräch persönlich erläutert.

Folgende Dinge sollten Sie für das Gespräch bei der Bestandsaufnahme bereit halten:

  • Komplette Baupläne (Grundrisse, Ansichten und Schnitt, Lageplan mit Orientierung).
  • Baubeschreibung (Aufbau von Kellerdecke, Außenwand und Dach). Liegt keine Baubeschreibung vor, können Sie diese normalerweise beim zuständigen Bauamt einsehen bzw. eine Kopie erhalten.
  • Wohnflächenberechnung.
  • Heizkostenabrechnung bzw. Energieverbrauch, wenn möglich der letzten drei Jahre.
  • Daten zur Heizanlage / Warmwasserbereitung.
  • letztes Schornsteinfegerprotokoll.
  • Angaben (technische Spezifikation) zu bereits durchgeführten Wärmeschutzmaßnahmen (Dämmstärke, Wärmeleitgruppe) und anderen Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. Solarthermische Anlagentechnik.
 
Hinweis:
Die Förderung durch das (BAFA) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen, auf der Grundlage der aktuellen Förderrichtlinien vom 28. Januar 2020, erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Zuschuss beträgt 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300,00 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie maximal 1.700,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei und mehr Wohneinheiten. Die Antragsstellung erfolgt über uns, wir kümmern uns um den Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Projekts direkt an uns. Der Zuschuss wird bereits, bei positivem Zuwendungsbescheid, vorab in Ihrer Rechnung mitberücksichtigt.