Wertermittlung von Eigentumswohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht,

im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch).

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.

 

In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:

  • Gutachtenauftrag / Vollmacht
  • Ortsübersicht
  • Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
  • Lageplan
  • Optional Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan
  • Gebäudegrundrisse oder Skizzen
  • Gebäudeschnitte
  • Gebäudeansichten
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung umbauter Raum bzw. Ermittlung der Bruttorauminhalte
  • Baubeschreibungen
  • Baugenehmigungs- und Fertigstellungsdaten
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. Dichtheitsprüfung
  • ggf. Energieausweis
  • usw.

Zusätzlich für Wohnungs- und Teileigentum wird benötigt:

  • Teilungserklärung
  • WEG-Verwalterangaben
  • Hausgeldhöhe
  • Höhe von Instandhaltungsrücklagen
  • Höhe von Sonderumlagen
  • ggf. Mieterliste bzw. Kopien der Mietverträge